Beschädigung eines Flugzeuges durch Gepäckwagen kein außergewöhnlicher Umstand nach Art. 5 Abs. 3 Verordnung (EG) 261/2004
BGH, Urteil vom 20.12.2016 – X ZR 77/15 Grundsätzlich haben die Fluggäste im Falle einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden einen Anspruch auf Ausgleichszahlung in entsprechender Anwendung der Art. 5 Abs. 1 lit. c), Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. c) Verordnung (EG) 261/2004. Gemäß Art. 5 Abs. 3 …